Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung

Verstopfte oder undichte Regenrinnen, schlechte Isolierungen, falsches Lüften… Es gibt viele Ursachen, die regelmäßig in Herbst und Winter zu Feuchtigkeitsschäden auch in Eigentumswohnungen führen.

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Ein Hobbyraum ist und bleibt ein Hobbyraum

Die kommenden Wintermonate sind für viele Väter und Söhne die Zeit, endlos lange an Modelleisenbahnen herumzubasteln und Lokomotiven durch die Zimmer dampfen zu lassen. Da in der Wohnung der Platz oft nicht ausreicht, stehen viele Modellbahnen im Hobbyraum. 

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Wenn Eigentümer die Gartenpflege selbst übernehmen

Kehren, Laub rechen, den Garten winterfest machen: das ist nicht jedermanns Sache, und daher haben Eigentümergemeinschaften die Möglichkeit mit solchen Arbeiten eine Fachfirma oder einen Haus­meister­dienst zu beauftragen.

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Eigentümer sind auch selbst verantwortlich

Wenn eine Glühbirne in der Flurbeleuchtung oder am Hauseingang plötzlich ihren Geist aufgibt, ein Woh­nungs­eigen­tümer daraufhin im dunklen Eingangsbereich stolpert und sich verletzt, kann der Betroffene weder die Eigen­tümer­gemein­schaft noch die beauf­tragte Haus­verwaltung oder einen Hausmeister verantwortlich machen.

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Mit dem Rückbau ist es nicht getan

Hat ein Wohnung­seigen­tümer auf seiner Dach­terrasse eine Laube ohne Zustimmung der Eigen­tümer­gemein­schaft errichtet, muss er Sie unter Umständen abreißen, und mehr: Auch eine Untersuchung der Terrasse auf Schäden kann auf ihn zukommen.

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Keine Schüssel ohne Zustimmung der Eigentümer­gemein­schaft

Trotz einer höchst­richter­lichen Einzelfall-Entschei­dung: Wohnungs­eigen­tü­mer dürfen auf ihrem Balkon oder auf dem Dach eines Mehrfamilien­hauses nicht einfach eine eigene Satelliten­schüssel anbringen.

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Keine Schüssel ohne Zustimmung der Eigentümer­gemein­schaft

Der Fall hatte Schlagzeilen gemacht: In München durfte ein Mann mit höchstrichterlicher Zustimmung auf seinem Balkon eine Satellitenschüssel anbringen, um religiöse TV-Programme aus seinem Heimatland digital empfangen zu können. Daraus nun zu schließen, dass grundsätzlich Wohnungseigentümer auf ihrem Balkon oder auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses eine eigene Satellitenschüssel anbringen dürfen, ist jedoch falsch.

Solange der berechtigte Informationsbedarf abgedeckt werden kann und die üblichen TV-Programme auch über einen vorhandenen Kabelanschluss oder durch terrestrische Netze zu empfangen sind, kann die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss die Montage von Satellitenanlagen untersagen. Auf Balkonen, an Hauswänden oder auf dem Dach angebracht beeinträchtigen sie das Erscheinungsbild eines Gebäudes erheblich. Diese Beeinträchtigung muss von den übrigen Eigentümern nicht zwingend hingenommen werden.

Haben Sie noch Fragen zu Eigentümergemeinschaften oder suchen Sie einen Hausverwalter?

Dann wenden Sie sich an unsere Servicebüros in Köln, Bonn, Mönchengladbach und Niederkassel oder direkt per E-Mail an uns.