Keine Schüssel ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
Der Fall hatte Schlagzeilen gemacht: In München durfte ein Mann mit höchstrichterlicher Zustimmung auf seinem Balkon eine Satellitenschüssel anbringen, um religiöse TV-Programme aus seinem Heimatland digital empfangen zu können. Daraus nun zu schließen, dass grundsätzlich Wohnungseigentümer auf ihrem Balkon oder auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses eine eigene Satellitenschüssel anbringen dürfen, ist jedoch falsch.
Solange der berechtigte Informationsbedarf abgedeckt werden kann und die üblichen TV-Programme auch über einen vorhandenen Kabelanschluss oder durch terrestrische Netze zu empfangen sind, kann die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss die Montage von Satellitenanlagen untersagen. Auf Balkonen, an Hauswänden oder auf dem Dach angebracht beeinträchtigen sie das Erscheinungsbild eines Gebäudes erheblich. Diese Beeinträchtigung muss von den übrigen Eigentümern nicht zwingend hingenommen werden.
Haben Sie noch Fragen zu Eigentümergemeinschaften oder suchen Sie einen Hausverwalter?
Dann wenden Sie sich an unsere Servicebüros in Köln, Bonn, Mönchengladbach und Niederkassel oder direkt per E-Mail an uns.

