Eigentümer sind auch selbst verantwortlich

Wenn eine Glühbirne in der Flurbeleuchtung oder am Hauseingang plötzlich ihren Geist aufgibt, ein Woh­nungs­eigen­tümer daraufhin im dunklen Eingangsbereich stolpert und sich verletzt, kann der Betroffene weder die Eigen­tümer­gemein­schaft noch die beauf­tragte Haus­verwaltung oder einen Hausmeister verantwortlich machen.

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Mit dem Rückbau ist es nicht getan

Hat ein Wohnung­seigen­tümer auf seiner Dach­terrasse eine Laube ohne Zustimmung der Eigen­tümer­gemein­schaft errichtet, muss er Sie unter Umständen abreißen, und mehr: Auch eine Untersuchung der Terrasse auf Schäden kann auf ihn zukommen.

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Keine Schüssel ohne Zustimmung der Eigentümer­gemein­schaft

Trotz einer höchst­richter­lichen Einzelfall-Entschei­dung: Wohnungs­eigen­tü­mer dürfen auf ihrem Balkon oder auf dem Dach eines Mehrfamilien­hauses nicht einfach eine eigene Satelliten­schüssel anbringen.

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Mit dem Rückbau ist es nicht getan

Möchte ein Wohnungseigentümer auf seiner Dachterrasse eine Laube oder einen Verschlag errichten, benötigt er dafür die Zustimmung aller anderen Eigen­tümer. Es handelt sich nämlich dabei um eine bauliche Veränderung am Haus. Hat er diese Zustimmung nicht und setzt die Baumaßnahme dennoch um, kann die Eigen­tümer­gemein­schaft den Abriss der Laube beschließen.

Da es sich um eine Dachterrasse handelt, die Wind und Wetter ausgesetzt ist, kann die Eigentümergemeinschaft außerdem verlangen, dass die Terrasse nach dem Rückbau von Fachleuten auf mögliche Beschädigungen untersucht wird, die durch die unerlaubte Baumaßnahme entstanden sein könnten.

Hier sind also Ärger und Kosten vorprogrammiert. Daher sollten sich Wohnungsbesitzer mit den übrigen Eigentümern abstimmen und beraten lassen, selbst wenn sie eine Umgestaltung in ihrem individuellen Eigentum planen. Die Grenze zur zustimmungspflichtigen baulichen Veränderung ist schnell überschritten.

Haben Sie noch Fragen zu Eigentümergemeinschaften oder suchen Sie einen Hausverwalter?

Dann wenden Sie sich an unsere Servicebüros in Köln, Bonn, Mönchengladbach und Niederkassel oder direkt per E-Mail an uns.