Mit dem Rückbau ist es nicht getan

Möchte ein Wohnungseigentümer auf seiner Dachterrasse eine Laube oder einen Verschlag errichten, benötigt er dafür die Zustimmung aller anderen Eigen­tümer. Es handelt sich nämlich dabei um eine bauliche Veränderung am Haus. Hat er diese Zustimmung nicht und setzt die Baumaßnahme dennoch um, kann die Eigen­tümer­gemein­schaft den Abriss der Laube beschließen.

Da es sich um eine Dachterrasse handelt, die Wind und Wetter ausgesetzt ist, kann die Eigentümergemeinschaft außerdem verlangen, dass die Terrasse nach dem Rückbau von Fachleuten auf mögliche Beschädigungen untersucht wird, die durch die unerlaubte Baumaßnahme entstanden sein könnten.

Hier sind also Ärger und Kosten vorprogrammiert. Daher sollten sich Wohnungsbesitzer mit den übrigen Eigentümern abstimmen und beraten lassen, selbst wenn sie eine Umgestaltung in ihrem individuellen Eigentum planen. Die Grenze zur zustimmungspflichtigen baulichen Veränderung ist schnell überschritten.

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