Wenn Eigentümer die Gartenpflege selbst übernehmen
Kehren, Laub rechen, den Garten winterfest machen: das ist nicht jedermanns Sache, und daher haben Eigentümergemeinschaften die Möglichkeit mit solchen Arbeiten eine Fachfirma oder einen Hausmeisterdienst zu beauftragen. Schwierig wird es im umgedrehten Fall, wenn nämlich die Eigentümerversammlung mehrheitlich beschließt, einfache Pflegearbeiten sollen von den Eigentümern in Eigenregie unentgeltlich erledigt werden. Wer dabei nicht mitmachen möchte, kann dazu nicht gezwungen werden – auch nicht durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung.
Eigentümer können per Beschluss nur zum Zahlen verpflichtet werden: zum Beispiel für die Gartenpflege durch eine Fachfirma. Daher sollten sich Eigentümergemeinschaften vor solchen Überlegungen von ihrem Hausverwalter beraten lassen.
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