Eigentümer sind auch selbst verantwortlich

Wenn eine Glühbirne in der Flurbeleuchtung oder am Hauseingang plötzlich ihren Geist aufgibt, ein Woh­nungs­eigen­tümer daraufhin im dunklen Eingangsbereich stolpert und sich verletzt, kann der Betroffene weder die Eigen­tümer­gemein­schaft noch die beauf­tragte Haus­verwaltung oder einen Hausmeister verantwortlich machen.

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Mit dem Rückbau ist es nicht getan

Hat ein Wohnung­seigen­tümer auf seiner Dach­terrasse eine Laube ohne Zustimmung der Eigen­tümer­gemein­schaft errichtet, muss er Sie unter Umständen abreißen, und mehr: Auch eine Untersuchung der Terrasse auf Schäden kann auf ihn zukommen.

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Keine Schüssel ohne Zustimmung der Eigentümer­gemein­schaft

Trotz einer höchst­richter­lichen Einzelfall-Entschei­dung: Wohnungs­eigen­tü­mer dürfen auf ihrem Balkon oder auf dem Dach eines Mehrfamilien­hauses nicht einfach eine eigene Satelliten­schüssel anbringen.

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Eigentümer sind auch selbst verantwortlich

Wenn eine Glühbirne in der Flurbeleuchtung oder am Hauseingang plötzlich ihren Geist aufgibt, ein Wohnungseigentümer daraufhin im dunklen Eingangsbereich stolpert und sich verletzt, kann der Betroffene weder die Eigentümergemeinschaft noch die beauftragte Hausverwaltung oder einen Hausmeister verantwortlich machen. Zwar gehört es zur Verwaltung eines Mehrfamilienhauses, dass auch Licht und elektrische Installationen regelmäßig gewartet werden. Eine Garantie dafür, dass nicht eine Lampe einmal kurzfristig kaputt geht, können aber weder Hausmeister noch Hausverwaltung geben. Vielmehr müssen auch die einzelnen Eigentümer Sorgfalt und Vorsicht walten lassen.

Übrigens: seit 1. September gilt in Deutschland ein Verkaufsverbot für herkömmliche Glühbirnen mit einer Leistung von 100 Watt und mehr sowie matte Glühbirnen. Wohnungseigentümer sollten daher – auch wegen des günstigeren Energieverbrauchs – auf Energiesparlampen umstellen.

Haben Sie noch Fragen zu Eigentümergemeinschaften oder suchen Sie einen Hausverwalter?

Dann wenden Sie sich an unsere Servicebüros in Köln, Bonn, Mönchengladbach und Niederkassel oder direkt per E-Mail an uns.

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