Eigentümer sind auch selbst verantwortlich
Wenn eine Glühbirne in der Flurbeleuchtung oder am Hauseingang plötzlich ihren Geist aufgibt, ein Wohnungseigentümer daraufhin im dunklen Eingangsbereich stolpert und sich verletzt, kann der Betroffene weder die Eigentümergemeinschaft noch die beauftragte Hausverwaltung oder einen Hausmeister verantwortlich machen. Zwar gehört es zur Verwaltung eines Mehrfamilienhauses, dass auch Licht und elektrische Installationen regelmäßig gewartet werden. Eine Garantie dafür, dass nicht eine Lampe einmal kurzfristig kaputt geht, können aber weder Hausmeister noch Hausverwaltung geben. Vielmehr müssen auch die einzelnen Eigentümer Sorgfalt und Vorsicht walten lassen.
Übrigens: seit 1. September gilt in Deutschland ein Verkaufsverbot für herkömmliche Glühbirnen mit einer Leistung von 100 Watt und mehr sowie matte Glühbirnen. Wohnungseigentümer sollten daher – auch wegen des günstigeren Energieverbrauchs – auf Energiesparlampen umstellen.
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