Eigentümer sind auch selbst verantwortlich

Wenn eine Glühbirne in der Flurbeleuchtung oder am Hauseingang plötzlich ihren Geist aufgibt, ein Woh­nungs­eigen­tümer daraufhin im dunklen Eingangsbereich stolpert und sich verletzt, kann der Betroffene weder die Eigen­tümer­gemein­schaft noch die beauf­tragte Haus­verwaltung oder einen Hausmeister verantwortlich machen.

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Mit dem Rückbau ist es nicht getan

Hat ein Wohnung­seigen­tümer auf seiner Dach­terrasse eine Laube ohne Zustimmung der Eigen­tümer­gemein­schaft errichtet, muss er Sie unter Umständen abreißen, und mehr: Auch eine Untersuchung der Terrasse auf Schäden kann auf ihn zukommen.

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Keine Schüssel ohne Zustimmung der Eigentümer­gemein­schaft

Trotz einer höchst­richter­lichen Einzelfall-Entschei­dung: Wohnungs­eigen­tü­mer dürfen auf ihrem Balkon oder auf dem Dach eines Mehrfamilien­hauses nicht einfach eine eigene Satelliten­schüssel anbringen.

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Qualität hat einen Namen: ImmoConcept!

Unsere Leistungen als Immobilien- und Hausverwalter 

Optimalen Service für Ihre individuellen Belange zu bieten, das ist unser Ansporn bei ImmoConcept.

Wichtig ist uns die passgenaue Kundenpflege. Kompetente Beratung und eine individuelle Projektabwicklung stehen neben einer verlässlichen Immobilien-Betreuung im Mittelpunkt unserer Bemühungen.

Ob als Kapitalanleger, Bewohner oder Vermieter Ihrer Eigentumswohnung: Wir sind für Sie da!

Immo Concept Hillemeier