Eigentümer sind auch selbst verantwortlich

Wenn eine Glühbirne in der Flurbeleuchtung oder am Hauseingang plötzlich ihren Geist aufgibt, ein Woh­nungs­eigen­tümer daraufhin im dunklen Eingangsbereich stolpert und sich verletzt, kann der Betroffene weder die Eigen­tümer­gemein­schaft noch die beauf­tragte Haus­verwaltung oder einen Hausmeister verantwortlich machen.

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Mit dem Rückbau ist es nicht getan

Hat ein Wohnung­seigen­tümer auf seiner Dach­terrasse eine Laube ohne Zustimmung der Eigen­tümer­gemein­schaft errichtet, muss er Sie unter Umständen abreißen, und mehr: Auch eine Untersuchung der Terrasse auf Schäden kann auf ihn zukommen.

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Keine Schüssel ohne Zustimmung der Eigentümer­gemein­schaft

Trotz einer höchst­richter­lichen Einzelfall-Entschei­dung: Wohnungs­eigen­tü­mer dürfen auf ihrem Balkon oder auf dem Dach eines Mehrfamilien­hauses nicht einfach eine eigene Satelliten­schüssel anbringen.

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WEG-Verwaltung

Grundlage unserer Arbeit ist das Wohnungseigentumsgesetz.

Mit persönlichem Engagement verwalten wir Einzel- und Gewerbeobjekte sowie Großwohnanlagen. Dabei übernehmen wir die kaufmännische Verwaltung ebenso wie die technische Verwaltung.

Als Kunde profitieren Sie von unserer professionellen IT-Ausstattung. Dadurch erhalten Sie einen tagesaktuellen Überblick zu allen Kosten und Erträgen.

Wir erledigen für Sie:

  • Buchung aller Geldeingänge und -ausgänge
  • Monatliche Sollstellung der Hausgeldbeiträge
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen
  • Erstellen von Jahresabrechnungen
  • Erfassen der Verbrauchswerte für Wasser, Strom, Heizung etc.
  • Vorbereiten von Angeboten und Ausschreibungen für Handwerkerleistungen
  • Vergabe und Überwachung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen
  • Im Versicherungsfall Meldung des Schadens und Veranlassen seiner Beseitigung
  • Organisation von Eigentümerversammlungen
Immo Concept Hillemeier