Eigentümer sind auch selbst verantwortlich

Wenn eine Glühbirne in der Flurbeleuchtung oder am Hauseingang plötzlich ihren Geist aufgibt, ein Woh­nungs­eigen­tümer daraufhin im dunklen Eingangsbereich stolpert und sich verletzt, kann der Betroffene weder die Eigen­tümer­gemein­schaft noch die beauf­tragte Haus­verwaltung oder einen Hausmeister verantwortlich machen.

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Mit dem Rückbau ist es nicht getan

Hat ein Wohnung­seigen­tümer auf seiner Dach­terrasse eine Laube ohne Zustimmung der Eigen­tümer­gemein­schaft errichtet, muss er Sie unter Umständen abreißen, und mehr: Auch eine Untersuchung der Terrasse auf Schäden kann auf ihn zukommen.

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Keine Schüssel ohne Zustimmung der Eigentümer­gemein­schaft

Trotz einer höchst­richter­lichen Einzelfall-Entschei­dung: Wohnungs­eigen­tü­mer dürfen auf ihrem Balkon oder auf dem Dach eines Mehrfamilien­hauses nicht einfach eine eigene Satelliten­schüssel anbringen.

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Sondereigentumsverwaltung (SEV)

Sie vermieten Ihr Eigentum innerhalb einer Wohnungs-Eigentumsgemeinschaft?

Das ImmoConcept Verwaltungs-Service-Paket bietet Ihnen die Voraussetzungen für eine entspannte Vermietung und Objektbetreuung.

Ohne Reibungsverluste kümmern wir uns um:

  • Finanzverwaltung
  • kostenoptimierte Bewirtschaftung
  • Instandhaltung/Instandsetzung
  • Auswahl Ihrer Mieter und vieles mehr

Dies umfasst z. B. das Erstellen der Betriebskostenabrechnungen, die Kommunikation mit Ihren Mietern oder die Kontrolle, dass alle Mietsachen entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen genutzt werden. Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung kümmern wir uns um die Mietverwaltung Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Teileigentums in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft.

Ein leistungsstarker Service, angepasst an Ihre individuellen Erfordernisse.

Immo Concept Hillemeier